FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich mich zum Kauf entschlossen habe?

Sollten Sie sich während Ihres Aufenthaltes bei uns zum Kauf einer Immobilie entschließen, so ist die Durchführung der folgenden Schritte erforderlich:

1. Abschluss eines Vorvertrages, in welchem die Zahlungsmodalitäten bis zur notariellen Eigentumsumschreibung festgelegt werden. Bei Neubauten richten sich diese Zahlungsmodalitäten nach den jeweiligen Vorgaben des Bauunternehmers, bei Wiederverkaufsobjekten wird im allgemeinen bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 3.000,- € fällig und 3 Wochen nach Vertragsabschluß eine weitere Anzahlung in Höhe von 10 %. Diese Anzahlungen dienen dazu, Ihnen das Objekt zu sichern, d. h., einen anderweitigen Verkauf des Objektes oder eine Preiserhöhung durch den Eigentümer auszuschließen.

2. Beantragung einer Steuernummer (N.I.E.), die beim Erwerb einer Immobilie in Spanien benötigt wird. Wir begleiten Sie selbstverständlich auf Ihrem Weg zur zuständigen Behörde.

3. Eröffnung eines spanischen Bankkontos – auch hier begleiten wir Sie selbstverständlich zu der Geschäftsstelle des von Ihnen ausgewählten Bankinstitutes.  Sollten Sie eine Hypothek benötigen, so leiten wir gemeinsam mit dem Mitarbeiter der von Ihnen gewählten Bank die hierfür erforderlichen Schritte ein.

Sie können nun beruhigt nach Hause reisen und die weiteren Schritte bis zum Termin für die notarielle Eigentumsumschreibung uns überlassen. Für den Fall, dass es Ihnen nicht möglich sein sollte, zum Notartermin für die Eigentumsumschreibung persönlich zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, uns eine notarielle Vollmacht zu erteilen, so dass wir den Immobilienerwerb in Ihrem Namen abwickeln können.

Zum Zeitpunkt der notariellen Eigentumsumschreibung, bei der Käufer und Verkäufer bzw. deren notariell bevollmächtigte Repräsentanten den endgültigen Kaufvertrag in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen, wird dann auch die Restzahlung des Kaufpreises fällig. Sollten Sie persönlich zum Notartermin anwesend sein, so stellen wir Ihnen einen professionellen Übersetzer zur Seite, der in Anwesenheit des Notars vor der Unterzeichnung die mündliche Übersetzung des Kaufvertrages vornehmen wird.

 

 

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